Sozialversicherung: Arbeitsrecht jetzt auch auf Arabisch

Welche Rechte Minijobber haben, darüber klärt die Minijob-Zentrale ab sofort in einem Merkblatt auf. Erstmals sind die Informationen in acht weitere Sprachen übersetzt. So haben jetzt auch ausländische Minijobber die Möglichkeit, sich über Themen wie Entgeltfortzahlung, Kündigungsschutz oder Mindestlohn zu informieren. Aufklärung ist der Minijob-Zentrale sehr wichtig, denn viele Minijobber, die im Privathaushalt oder im gewerblichen Bereich beschäftigt sind, kennen ihre Rechte nicht. Die meisten wissen gar nicht, dass ihnen eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft zusteht. Auch haben sie ein Recht auf bezahlten Erholungsurlaub.

Neben Deutsch gibt es die Informationen auch in den Fremdsprachen Arabisch, Bulgarisch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Polnisch, Rumänisch und Türkisch. Das Merkblatt kann sich jeder auf der Homepage minijob-zentrale.de herunterladen.

Autor: Josef Frank

 

 

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