Künstlersozialversicherung: Abgabe sinkt ab 2017 auf 4,8 Prozent

Nach einer Pressemitteilung des Deutschen Kulturrates vom 15. August 2016 sinkt der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung (KSV) im kommenden Jahr von bisher 5,2 auf 4,8 Prozent. Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (MdB) hatte die Absenkung bereits bei der Zukunftskonferenz „Künstlersozialversicherung“ im Juni 2016 angekündigt. Der neue Abgabesatz wurde jetzt im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Wegen der höheren Einnahmen seit 2015 kann der Abgabesatz zum 1. Januar 2017 abgesenkt werden.

Die Künstlersozialabgabe (KSA) wird fällig, wenn Unternehmen, aber auch Vereine oder die öffentliche Hand Honorare für freiberufliche künstlerische Tätigkeiten zahlen. Mit der KSA werden 30 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung von freiberuflichen Künstlern gedeckt. Für 20 Prozent des Beitrags kommt der Bund mit seinem Bundeszuschuss auf. Die in der KSV versicherten Künstlerinnen und Künstler zahlen ähnlich angestellten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 50 Prozent des Beitrags.

Autor: Josef Frank

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