Sozialversicherung: Keine Pauschalbeiträge für privat Krankenversicherte

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte (450-Euro-Jobs), die beispielsweise über ihren Ehegatten privat krankenversichert sind, sind vom Arbeitgeber an die Minijob-Zentrale keine Pauschalbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung zu entrichten.

Die Pauschalbeiträge an die gesetzliche Krankenversicherung sind nur dann zu entrichten, wenn bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, beispielsweise eine Familienversicherung besteht, weil der Ehegatte dort pflichtversichert oder freiwillig versichert ist.

Nachweis mit Lohnunterlagen führen

Für Aushilfen, die privat krankenversichert sind, muss der Arbeitgeber mit den Lohnunterlagen einen Nachweis führen, aus dem hervorgeht, dass der Arbeitnehmer privat krankenversichert ist. Der bloße Hinweis auf dem Einstellungsbogen genügt nicht.

Autor: Josef Frank

Hinterlasse einen Kommentar