Nach einem Verordnungsentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) vom 29. August 2016 beträgt der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung ab dem 1. Januar 2017 241 Euro. Der monatliche Sachbezugswert für Unterkunft und Miete wird zum 1. Januar 2017 nicht geändert. Er beträgt – wie 2016 – auch im kommenden Jahr 223 Euro. Erst nach der Zustimmung des Bundesrates treten die Werte ab 1. Januar 2017 in Kraft.
Autor: Josef Frank
