Der Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für das Jahr 2017 liegt jetzt vor.
Danach beträgt die Jahresarbeitsentgeltgrenze, die für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung gilt, ab 1. Januar 2017 voraussichtlich 57.600 Euro.
Angepaßt sollen zum 1. Januar 2017 auch die Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-. Renten- und Arbeitslosenversicherung.
BMG in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung
Die monatliche BBG in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt ab 1. Januar 2017 voraussichtlich 4.350 Euro (2016: 4.237,50 Euro). Jährlich sind das 52.200 Euro.
Die BMG gilt in den alten und neuen Bundesländern.
BMG in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die monatliche BBG in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung beträgt ab 1. Januar 2017 voraussichtlich 6.350 Euro (jährlich: 76.200 Euro) in den alten Bundesländern. In den neuen Bundesländern sind es monatlich voraussichtlich 5.700 Euro (jährlich: 68.400 Euro).
Endgültig werden die Werte für 2017 vom Bundeskabinett im Oktober 2016 verabschiedet.
Autor: Josef Frank
