Sozialversicherung: Fachkrankenpflegerin ist Arbeitnehmerin

Nach einem Urteil des Sozialgerichts (SG) Stuttgart vom 19. April 2016 (Az.: S 18 R 5993/13) steht eine Fachkrankenschwester für Intensiv- und Anästhesiepflege in einer abhängigen Beschäftigung, wenn diese sachlich und personell in eine Klinikstruktur eingegliedert ist.

Der Fall:

Eine freiberufliche Fachkrankenpflegerin arbeitete in einem Krankenhaus eng mit den Ärzten und dem angestellten Pflegepersonal zusammen. Die Behandlung der Patienten musste, aufgrund eines Planes, genauestens abgestimmt werden. Der Dienstplan musste auch von ihr eingehalten werden. Die Arbeitsmittel wurden von der Klinik zur Verfügung gestellt.

Das Urteil:

Nach Auffassung des SG ist von einer abhängigen Beschäftigung auszugehen, auch wenn die Fachpflegekraft größere Freiheiten als eine normale Krankenschwester hatte und sie ein Schild trug, dass sie als freiberufliche Mitarbeiterin auswies.

Autor: Josef Frank

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