Nach einem Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen vom 27. Juli 2016 (Az.: L 3 U 56/15) besteht für einen Studenten der gesetzliche Unfallversicherungsschutz, wenn dieser sich bei einem Aufwärmtraining für ein Fußballspiel der Campusliga verletzt.
Der Fall
Ein Student spielte in einer Fußballmannschaft, die in der Campusliga antritt. Beim Aufwärmen, vor einem Spiel, verletzte er sich am vorderen Kreuzband und am Außenmeniskus. Die Behandlung kostete ca. 14.000 Euro. Es kam zum Streit zwischen dem gesetzlichen Unfallversicherungsträger und der gesetzlichen Krankenkasse, bei der der Student versichert gewesen war, wer die Kosten übernehmen soll. Die Berufsgenossenschaft vertrat die Auffassung, dass kein versicherter Unfall vorlag, weil bei der Struktur des Fußballturniers der Wettkampfcharakter und nicht die Ausgleichsfunktion des Hochschulsports im Vordergrund gestanden war.
Das Urteil
Die Richter des LSG führten in ihrem Urteil aus, dass das Fußballspielen studienbezogen gewesen war. Das Fußballturnier der Campusliga haben dem körperlichen Ausgleich gedient. Es stand in der organisatorischen Verantwortung der Hochschule.
Autor: Josef Frank
